Riester Rente
Riester Rente als Vorsorge
Die Riester-Rente geht auf den ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Herrn Walter Riester zurück. Diese sollte die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage beinhalten.
Die Riester Rente wird durch den Staat mit Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten und Zulagen gefördert. Die Förderung ist durch das Altersvermögensgesetz im §§ 10a, 79 ff. Einkommensteuergesetz geregelt.
Wir beraten Sie gerne zu Riester Rente, deren Bedingungen und Leistungen.
Wenn Sie aus Hamburg oder aus der Hamburger Umgebung kommen vereinbaren wir gerne einen Termin mit Ihnen. Für deutschlandweite Anfragen können wir Sie gerne an unsere Kooperationspartner verweisen.